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Verwaltung von Wohnungseigentum

Unser Service

Unsere Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

Broocks Hausverwaltung gewährleistet durch pflichtgemäßes Ermessen eine ordnungsgemäße Verwaltung des Gemeinschafts- und Sondereigentums in technischer, bestandserhaltender, organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht, das heißt, die Wohnanlage mit Sorgfalt und nach den Grundsätzen eines ordentlichen Kaufmannes betreuen; dabei werden wir alle mit der Verwaltung zusammenhängenden gesetzlichen Regelungen und Verträge einhalten und durchsetzen.

In Fällen, die die Eigentümergemeinschaft als ganzes betreffen, werden wir dieser rechtzeitig sachdienliche Empfehlungen geben. Dies bezieht sich auch auf die Einschaltung von Spezialisten und Gutachtern.

Unsere Leistungen